Paul Rawe – Fachkrankenpfleger

Intensivstation Ratgeber

von Paul Rawe

Fachkrankenpfleger für Intensiv- und Anästhesiepflege
Über 15 Jahre Berufserfahrung · Ehemalige Stationsleitung

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Was mache ich mit der Arbeit meines Angehörigen?

Wenn Ihr Angehöriger auf der Intensivstation liegt, können und müssen Sie sich in der Regel nicht um dessen Arbeit kümmern. Sie haben in dieser Situation genug eigene Sorgen.

Was passiert mit der Arbeit?

Der Arbeitgeber wird informiert – entweder durch Sie, einen Bevollmächtigten oder das Krankenhaus. Der Patient wird krankgeschrieben, das erfolgt automatisch über das Krankenhaus.

Nach sechs Wochen Krankheit endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt zahlt die Krankenkasse Krankengeld (in der Regel etwa 70 % des Bruttogehalts).

Was ist mit Terminen und Projekten?

Darum muss sich der Arbeitgeber kümmern – nicht Sie. Vertretungen, Fristen und organisatorische Abläufe liegen in der Verantwortung des Unternehmens.

Besonderheit: Selbstständige

Ist Ihr Angehöriger selbstständig, wird die Situation komplexer. In diesem Fall ist es sinnvoll, frühzeitig einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um laufende Verpflichtungen zu klären.

Vorsorgevollmacht

Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, können Sie im Namen Ihres Angehörigen handeln (z. B. Verträge regeln oder kündigen). Gibt es keine Vollmacht, kann beim Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden.

📝 Kurz zusammengefasst

  • Krankschreibung erfolgt über das Krankenhaus
  • Arbeitgeber organisiert Vertretung
  • Nach 6 Wochen: Krankengeld
  • Selbstständige: fachliche Beratung sinnvoll
  • Vorsorgevollmacht erleichtert Entscheidungen
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