Diese Frage stellen sich viele Angehörige sehr früh – oft schon in den ersten Stunden, nachdem klar wird, dass ein naher Mensch auf der Intensivstation liegt. Die Gedanken kreisen: Muss ich etwas sagen? Wie viel muss ich sagen? Und was passiert, wenn ich im Moment nicht arbeiten kann?
Grundsätzlich gilt: Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber medizinische Details mitzuteilen. Sie müssen weder Diagnosen nennen noch erklären, wie kritisch der Zustand Ihres Angehörigen ist. Ihre private Situation unterliegt dem Datenschutz.
In der Praxis ist es jedoch meist sinnvoll, den Arbeitgeber zeitnah darüber zu informieren, dass eine akute familiäre Ausnahmesituation besteht. Viele arbeitsrechtliche Regelungen – etwa kurzfristige Freistellungen oder Pflegezeit – setzen voraus, dass der Arbeitgeber Kenntnis davon hat.
Ohne eine Information kann Ihr Arbeitgeber weder reagieren noch unterstützen, selbst wenn er dazu bereit wäre.
Die Reaktionen fallen sehr unterschiedlich aus. Manche Arbeitgeber zeigen großes Verständnis und bieten flexible Lösungen an, etwa Homeoffice, angepasste Arbeitszeiten oder eine vorübergehende Freistellung. Andere reagieren formeller und erwarten klare Absprachen. Beides ist rechtlich zulässig.
Wichtig zu wissen: Offenheit bedeutet nicht, sich rechtfertigen zu müssen. Ein sachlicher Hinweis genügt, zum Beispiel: „Ein naher Angehöriger liegt aktuell auf der Intensivstation. Ich benötige kurzfristig Zeit, um die Situation zu klären."
Wenn absehbar ist, dass Sie länger eingeschränkt verfügbar sind, sollten gemeinsam mit dem Arbeitgeber realistische Optionen besprochen werden. Pflegezeit oder Familienpflegezeit können dabei eine wichtige Rolle spielen und bieten in bestimmten Fällen auch einen Kündigungsschutz.
Aus Sicht der Intensivpflege möchte ich einen Punkt besonders betonen: Unterschätzen Sie Ihre eigene Belastung nicht. Konzentration, Leistungsfähigkeit und emotionale Stabilität sind in dieser Situation oft eingeschränkt. Das ist keine Schwäche, sondern eine normale Reaktion auf Stress, Sorge und Schlafmangel.
Mein Rat: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig, aber nur in dem Umfang, der sich für Sie richtig anfühlt. Klare und ruhige Kommunikation schafft häufig mehr Verständnis als Schweigen – und gibt Ihnen den notwendigen Raum, sich um das wirklich Wichtige zu kümmern.
📝 Kurz zusammengefasst:
- Keine Pflicht, medizinische Details zu nennen
- Eine frühzeitige Information ist meist sinnvoll
- Freistellungen oder Pflegezeit erfordern Mitteilung
- Offenheit kann flexible Lösungen ermöglichen
- Eigene Belastungsgrenzen ernst nehmen