Viele Angehörige stehen plötzlich unter enormem Druck: Sorgen um den Patienten, Schlafmangel, emotionale Belastung – und gleichzeitig der Gedanke an die Arbeit.
Die wichtigste Antwort vorweg: Als Angehöriger haben Sie kein automatisches Recht auf eine Krankschreibung. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es nur, wenn Sie selbst krank sind.
Wann ist eine Krankschreibung möglich?
Wenn die Situation dazu führt, dass Sie selbst gesundheitlich beeinträchtigt sind, kann Ihr Hausarzt Sie krankschreiben. Typische Gründe sind zum Beispiel:
- Schlafstörungen
- starke Erschöpfung
- Angstzustände oder Panik
- depressive Symptome
Entscheidend ist: Nicht die Erkrankung Ihres Angehörigen, sondern Ihr eigener Gesundheitszustand ist die Grundlage für eine Krankschreibung.
Gibt es Sonderurlaub?
Manche Arbeitgeber gewähren bei schwerer Erkrankung naher Angehöriger kurzfristig Sonderurlaub (häufig ein bis drei Tage).
Ob dieser bezahlt oder unbezahlt ist, hängt vom Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Kulanz des Arbeitgebers ab. Ein gesetzlicher Anspruch besteht hier in der Regel nicht.
Pflegezeit und Familienpflegezeit
Wenn nach der Intensivstation Pflege notwendig wird, gibt es gesetzliche Möglichkeiten zur Freistellung:
- Pflegezeit: bis zu 6 Monate unbezahlte Freistellung
- Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate mit reduzierter Arbeitszeit
Diese Regelungen greifen vor allem, wenn die Pflege längerfristig notwendig ist und müssen beantragt werden.
Mein Rat aus der Praxis
Sprechen Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber. Viele reagieren verständnisvoll, wenn sie frühzeitig informiert werden.
Und ganz wichtig: Wenn Sie merken, dass Sie selbst nicht mehr können, nehmen Sie das ernst und wenden Sie sich an Ihren Hausarzt.
📝 Kurz zusammengefasst
- Kein automatisches Recht auf Krankschreibung
- Krankschreibung möglich bei eigener Erkrankung
- Sonderurlaub oft freiwillige Leistung des Arbeitgebers
- Pflegezeit: bis 6 Monate
- Familienpflegezeit: bis 24 Monate
- Frühzeitig das Gespräch suchen