Paul Rawe – Fachkrankenpfleger

Intensivstation Ratgeber

von Paul Rawe

Fachkrankenpfleger für Intensiv- und Anästhesiepflege
Über 15 Jahre Berufserfahrung

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Gibt es Pflegezeit für Angehörige?

Ja – es gibt Pflegezeit für Angehörige. In der Praxis erlebe ich jedoch häufig, dass viele davon erst sehr spät erfahren oder falsche Vorstellungen davon haben. Gerade wenn ein Mensch plötzlich auf der Intensivstation liegt, geraten Angehörige schnell in eine organisatorische und emotionale Ausnahmesituation.

In Deutschland gibt es mehrere gesetzliche Regelungen, die Angehörige in solchen Situationen entlasten sollen. Welche davon sinnvoll oder überhaupt möglich ist, hängt stark von der individuellen Situation und vom Arbeitgeber ab.

1. Kurzfristige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Tage)

Diese Möglichkeit greift häufig als Erstes. Wird ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Situation zu organisieren, Gespräche zu führen oder notwendige Entscheidungen vorzubereiten.

Diese Zeit ist nicht automatisch bezahlt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei der Pflegekasse ein Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen. Wichtig ist, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren und einen ärztlichen Nachweis vorzulegen.

2. Pflegezeit (bis zu 6 Monate)

Wenn absehbar ist, dass ein Angehöriger länger pflegebedürftig bleibt, kann eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten beantragt werden. In dieser Zeit ist eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit möglich.

Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Beschäftigte hat. Die Pflegezeit ist unbezahlt, bietet jedoch einen wichtigen Schutz: Kündigungsschutz. Viele Angehörige empfinden diese Sicherheit als große Entlastung.

3. Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate)

Die Familienpflegezeit ermöglicht, die Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche zu reduzieren – für bis zu 24 Monate. Sie eignet sich besonders, wenn Pflege und Beruf parallel bewältigt werden sollen.

Auch hier besteht Kündigungsschutz, ein direkter Lohnersatz ist jedoch nicht vorgesehen. Voraussetzung ist in der Regel ein Arbeitgeber mit mehr als 25 Beschäftigten.

Aus meiner Erfahrung auf der Intensivstation kann ich sagen: Niemand erwartet, dass Angehörige in einer solchen Situation sofort „funktionieren". Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und frühzeitig das Gespräch zu suchen – sowohl mit dem Arbeitgeber als auch mit der Pflegekasse oder dem Sozialdienst im Krankenhaus.

Gerade der Sozialdienst auf Intensivstationen ist ein oft unterschätzter, aber sehr wertvoller Ansprechpartner. Er hilft bei Anträgen, erklärt Fristen und unterstützt dabei, realistische Entscheidungen zu treffen.

Mein persönlicher Rat: Versuchen Sie nicht, alles gleichzeitig zu stemmen. Pflegezeit ist kein Zeichen von Schwäche, sondern eine notwendige Unterstützung in einer außergewöhnlichen Lebensphase.

📝 Kurz zusammengefasst

  • Bis zu 10 Tage kurzfristige Arbeitsverhinderung bei akuter Situation
  • Pflegezeit: bis zu 6 Monate Freistellung (unbezahlt, mit Kündigungsschutz)
  • Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate mit reduzierter Arbeitszeit
  • Voraussetzungen hängen von der Größe des Arbeitgebers ab
  • Sozialdienst im Krankenhaus kann bei Anträgen unterstützen
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