In den meisten Fällen lautet die Antwort: nein, zumindest nicht direkt im Patientenzimmer. Das bedeutet jedoch nicht, dass Angehörige „weggeschickt" werden – es gibt sinnvolle Alternativen.
Auch nachts herrscht auf einer Intensivstation ein hoher Arbeitsrhythmus: regelmäßige Kontrollen, Umlagerungen, Medikamentengaben und technische Überwachungen. Für Angehörige wäre erholsamer Schlaf kaum möglich, gleichzeitig benötigen wir Ruhe und Platz für eine sichere Versorgung.
Welche Alternativen gibt es?
- Angehörigenzimmer: Viele Kliniken bieten spezielle Zimmer für Angehörige an, oft kostenfrei oder gegen einen geringen Betrag. Der Sozialdienst informiert über die Möglichkeiten.
- Hotel in der Nähe: Krankenhäuser arbeiten häufig mit Hotels zusammen, die Sonderkonditionen für Angehörige anbieten.
- Aufenthaltsräume: In manchen Situationen steht auf der Station eine Liege oder ein Ruheraum für kurze Erholungsphasen zur Verfügung.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, in besonderen Situationen kann eine Übernachtung ermöglicht werden, zum Beispiel:
- bei einem sehr kritischen Zustand oder im Sterbeprozess
- bei Kindern, bei denen Eltern häufig bleiben dürfen
- nach individueller Absprache mit Pflegeleitung und Ärzteteam
Mein Rat aus der Praxis: Versuchen Sie, nachts nach Hause oder in ein Hotel zu gehen. Schlaf ist keine Nebensache, sondern notwendig, um diese belastende Zeit durchzustehen. Wenn sich der Zustand Ihres Angehörigen verändert oder Ihre Anwesenheit benötigt wird, werden Sie jederzeit informiert – auch nachts.
📝 Kurz zusammengefasst
- In der Regel keine Übernachtung im Patientenzimmer
- Nachts hoher Arbeitsrhythmus auf der Intensivstation
- Alternativen: Angehörigenzimmer, Hotel, Aufenthaltsraum
- Ausnahmen bei kritischem Zustand oder bei Kindern
- Ausgeschlafene Angehörige können besser unterstützen