Paul Rawe – Fachkrankenpfleger

Intensivstation Ratgeber

von Paul Rawe

Fachkrankenpfleger für Intensiv- und Anästhesiepflege
Über 17 Jahre Berufserfahrung | Ehemalige Stationsleitung

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Brauche ich eine Vollmacht oder Betreuung?

Diese Frage stellt sich auf Intensivstationen sehr häufig – meist in einer Situation, in der Angehörige ohnehin stark belastet sind. Der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, und plötzlich geht es um medizinische Maßnahmen mit großer Tragweite.

Viele Angehörige gehen davon aus, dass Ehepartner oder Kinder automatisch entscheidungsbefugt sind. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Ohne eine entsprechende Vollmacht dürfen Angehörige rechtlich keine verbindlichen medizinischen Entscheidungen treffen.

Warum ist eine Vollmacht so wichtig?

Ärztinnen und Ärzte benötigen eine klare rechtliche Grundlage, um Entscheidungen mit einer Person abzustimmen – insbesondere bei schwerwiegenden Therapien oder bei Fragen zur Therapiebegrenzung.

Die Vorsorgevollmacht ist hierfür das wichtigste Instrument. Sie legt fest, wer den Patienten vertreten darf, wenn dieser selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Das kann medizinische, organisatorische und – je nach Ausgestaltung – auch finanzielle Angelegenheiten umfassen.

Was passiert, wenn keine Vollmacht vorliegt?

Fehlt eine Vorsorgevollmacht, kann das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Das kann ein Angehöriger sein, es kann aber auch eine fremde Person sein.

Dieser Prozess benötigt Zeit und wird von vielen Familien als zusätzliche Belastung erlebt – gerade in einer ohnehin emotional extrem schwierigen Phase.

Aus der Praxis weiß ich: Für viele Angehörige ist es ein Schock zu erfahren, dass sie trotz enger emotionaler Bindung rechtlich nicht automatisch entscheiden dürfen. Das hat nichts mit Misstrauen zu tun, sondern dient dem Schutz des Patienten und der rechtlichen Absicherung aller Beteiligten.

Wer hilft in dieser Situation?

Die Sozialdienste im Krankenhaus sind genau für solche Fälle da. Sie erklären die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuung und Patientenverfügung, unterstützen bei Anträgen und begleiten Sie durch die nächsten Schritte.

Mein persönlicher Rat: Wenn Sie aktuell betroffen sind, gehen Sie Schritt für Schritt vor. Niemand erwartet, dass Sie sich im Betreuungsrecht auskennen. Und für die Zukunft gilt: Eine Vorsorgevollmacht zu regeln ist kein Ausdruck von Misstrauen, sondern ein Akt der Fürsorge.

📝 Kurz zusammengefasst

  • Ohne Vollmacht dürfen Angehörige nicht entscheiden
  • Die Vorsorgevollmacht regelt die Vertretung eindeutig
  • Fehlt sie, kann ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden
  • Der Prozess kann zeitaufwendig und belastend sein
  • Sozialdienste im Krankenhaus unterstützen dabei
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